Die Betriebshaftpflichtversicherung dürfte vielen Privatpersonen nahezu unbekannt sein. Für Unternehmer, Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende gehört diese Versicherung hingegen zu den unverzichtbaren Hilfsmitteln des unternehmerischen Alltags. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schadensansprüche ab, die dritten Personen durch die geschäftliche Tätigkeit des Unternehmens entstehen. Ein typisches Beispiel dafür wäre zum Beispiel ein Feuer, das bei Schweißarbeiten, die von einer Fremdfirma oder einem selbstständigen Handwerker durchgeführt wurden, entsteht. Liegt kein grobfahrlässiges Verhalten vor, kommt die Betriebshaftpflichtversicherung für die Schäden auf. Für den privaten Bereich dagegen ist die Betriebshaftpflichtversicherung nicht zuständig. Dort tritt die private Haftpflichtversicherung in Kraft.
Die Versicherung deckt sowohl das Unternehmen/die Firma als auch den Inhaber, Geschäftsführer und die Mitarbeiter gegen Schadensansprüche dritter Personen ab. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch gegen Vertragsstrafen oder Strafen wegen Nichterbringens vertraglich vereinbarter Handlungen bzw. Leistungen. Die Prämien der einzelnen Anbieter variieren stark. Daher lohnt es sich, die Betriebshaftpflicht Versicherung vergleichen zu lassen. So ein Vergleich kann am schnellsten und einfachsten im Internet durchgeführt werden.
Der gesamte Bereich der Betriebshaftpflichtversicherungen ist juristisch sehr kompliziert. Meistens versuchen die Versicherungsunternehmen, die Verträge zu ihren Gunsten zu gestalten. Darum ist es ratsam, vor dem Abschluss eines Vertrages fachlichen Rat, beispielsweise von einem qualifizierten Anwalt, anzunehmen. Eine allgemeine Haftpflichtversicherung schließt zum Beispiel im Regelfall Schäden an gemieteten Gebäuden nicht ein. Unternehmen, die ihre Produkte an Endkunden liefern, brauchen eine spezielle Produkthaftpflichtversicherung, um gegen eventuelle Vermögensschäden dritter Personen abgesichert zu sein. Zudem lassen sich nur solche Risiken versichern, die vom Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss dem Versicherungsunternehmen bekannt gemacht wurden. Dazu gehören u. a. Schäden, die im Ausland verursacht werden.
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